unbekanntes Unwort

Das Unwort des Jahres 2005 ist gewählt.
Meine erste Reaktion sah ganz ähnlich aus:

HÄ ?

Entlassungsproduktivität.

Ich habe das Unwort des Jahres 2005 noch nie in meinem Leben gehört. Oder gelesen.

Aber hier im Büro geht es allen so.

Google leifert immerhin doch 332 Ergebnisse. Wenn sich die Zahl in den nächsten Tagen erhöht, sind bestimmt 90% ähnliche Kommentare wie dieser.

Deshalb ist es schön, dass es auch eine Erklärung gibt.
Das Börsenunwort 2005 hätte wohl mehr Akzeptanz, die Kursmakler und Wertpapierhändler der Börse Düsseldorf haben sich “Heuschrecken” als eigenes Umwort 2005 gewählt.
Vielleicht sollt ich mir auch noch eins suchen.

Update [15:30]:

… sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sprachliche Missgriffe zu nennen, die im jeweiligen Jahr besonders negativ aufgefallen sind. Gesucht werden Wörter und Formulierungen aus der öffentlichen Sprache, die sachlich grob unangemessen sind und möglicherweise sogar die Menschenwürde verletzen.
www.unwortdesjahres.org

Somit würde ich sagen, Ziel glatt verfehlt. Continue reading “unbekanntes Unwort”

Bilanzierungsfähigkeit von Ehefrauen

Kleine Wirtschaftskunde (nach HGB, BiRiLiG und EStG)

Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen in der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind. Die vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise abzuhelfen.

1. Zuordnung zu den Vermögensposten

Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder Verbrauchsgegenstand handelt.
An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Oberschwung der Gefühle Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen – es stellt sich stets heraus, dass sie äußerst materiell sein können. Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar eine langfristige Verbindlichkeit zu passivieren. Umstritten ist die Frage, ob Frauen aufgrund der verschiedensten Nutzungszusammenhänge auch in unterschiedliche Wirtschaftsgüter (ähnlich wie bei Gebäuden) aufzuteilen sind. Abschn. 13 EStR gibt dazu keine erschöpfende Auskunft.

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