unbekannte Stöckchenwerfer
Autsch. Da kommt von zwei Seiten das gleiche Stöckchen geflogen. Die Regeln kann man bei Susann oder Jürgen nachlesen, hier die drei Sätze aus dem Gabler Wirtschaftslexikon: Die AnlV schriebt dem Versicherungsunternehmen zulässige Anlageformen für das gebundene Vermögen vor. Auch das Verhältnis der Anlageformen untereinander sowie der Anteil bei ein und demselben Schuldner unterliegt Beschränkungen. So darf bspw. die Aktienquote 35 Prozent des gebundenen Vermögens nicht übersteigen. Seit damals hat sich also wenig in meinem Bücherregal getan. Stöckchen kann aufheben wer will, Kettenbriefe sind doof. Continue reading unbekannte Stöckchenwerfer