Autsch. Da kommt von zwei Seiten das gleiche Stöckchen geflogen.
Die Regeln kann man bei Susann oder Jürgen nachlesen, hier die drei Sätze aus dem Gabler Wirtschaftslexikon:
Die AnlV schriebt dem Versicherungsunternehmen zulässige Anlageformen für das gebundene Vermögen vor. Auch das Verhältnis der Anlageformen untereinander sowie der Anteil bei ein und demselben Schuldner unterliegt Beschränkungen. So darf bspw. die Aktienquote 35 Prozent des gebundenen Vermögens nicht übersteigen.
Seit damals hat sich also wenig in meinem Bücherregal getan. Stöckchen kann aufheben wer will, Kettenbriefe sind doof.
Oh, dass Du’s kurz vorher schonmal erhalten hattest, wusste ich nicht. Kommt von meiner Seite nicht wieder vor! Grüße … Jürgen 🙂
das ist aber trockene Kost 😉
@juergen: passt schon, die zweite Aufforderung hat ja meine Stöckchenresistenz gebrochen.
@susann: Fachliteratur steht halt am Schreibtisch, Belletristik leihe ich meist aus 😉